Energieausweis “Die Energiekosten übersteigen die Herstellungskosten eines Gebäudes im Laufe seiner Lebenszeit bei Weitem. Um so wichtiger ist es dem Bauherrn, Eigentümer oder Mieter des Objektes aufzuzeigen wie hoch die zu erwartenden Energiekosten des Gebäudes sind und wo die Einsparungspotentiale hierfür liegen. Beim Neubau ist der Energieausweis laut ENEV verpflichtend dem Bauherrn vorzulegen. Hierdurch werden am Markt später zwangsläufig energetisch schlecht entwickelte Gebäude Absatzschwierigkeiten mit sich bringen. |
Ich erstelle für meine Kunden den qualifizierten Energieausweis als Bedarfsausweis. Grundlage des Bedarfsausweises sind die energetischen Eckwerte der einzelnen Gebäudeteile, z.B. Wand oder Dach. Anhand der energetischen Eckwerte werden die einzelnen Bauteile des Gebäudes gewertet und beurteilt. In Summe ergibt sich aus der Addition der einzelnen Gebäudekomponenten der Energiebedarf des gesamten Gebäudes. So wird nutzerunabhängig der Energiebedarf des Gebäudes ermittelt. |